Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Byonoy GmbH (im Folgenden „Byonoy“)

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“) gelten für den Verkauf von Komponenten, Instrumenten oder anderen Produkten, die entweder einzeln oder in Kombination mit Software oder Softwarepaketen sowie Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien geliefert werden können (alle zusammen nachfolgend als „Produkte“ bezeichnet).

1.2 Mit der Annahme des Angebots oder der Bestellung von Produkten erklärt sich der Kunde mit diesen Verkaufsbedingungen einverstanden, wodurch die Verkaufsbedingungen Bestandteil des Vertrags werden. Abweichungen können nur schriftlich vereinbart werden. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für Byonoy nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

2 ANGEBOT UND ANNAHME, VERTRAULICHKEIT

2.1 Das Angebot von Byonoy für die Lieferung von Produkten ist, sofern nicht anders vereinbart, nur dreißig (30) Tage ab Erhalt durch den Kunden gültig.

2.2 Alle Angebots- und Projektdokumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, Byonoy stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu.

2.3 Der Kaufvertrag kommt durch die Annahme des Angebots oder durch eine gesonderte schriftliche Produktbestellung (einschließlich E-Mail) durch den Kunden zustande. Bei telefonischen Annahmen bestätigt Byonoy diese innerhalb von fünf Tagen schriftlich.

3 PREISE UND LIEFERUNG

3.1 Die in den Angeboten von Byonoy genannten Preise enthalten keine Versandkosten, Zölle oder Versicherungskosten. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

3.2 Alle Produkte werden ab Werk oder Lager von Byonoy (EXW, Incoterms 2010) an den Kunden geliefert.

3.3 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Verkaufsbedingungen haftet Byonoy dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass die Lieferung von Produkten an den Kunden durch Umstände oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Byonoy liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"), verhindert, behindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht werden, einschließlich (ohne Einschränkung) Streik, Nichtverfügbarkeit von Rohmaterialien, Einhaltung geltender Gesetze, Regeln, Vorschriften oder behördlicher Anordnungen, Stromausfall, Unfall oder Zerstörung oder Ausfall von Maschinen, Räumlichkeiten oder anderen Einrichtungen, Arbeitskräftemangel, Material- oder Versorgungsengpässe. Wenn Byonoy aufgrund solcher Umstände oder Ereignisse nicht genügend Produkte hat, um alle Verpflichtungen zu erfüllen, kann Byonoy die verfügbaren Produkte nach eigenem Ermessen auf seine Kunden aufteilen. Sollte sich die Lieferung der Produkte aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt um mehr als einen (1) Monat verzögern, ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Kaufvertrag zu stornieren.

3.4 Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn das Produkt von Byonoy spätestens zum vereinbarten Liefertermin an den Kunden versandt wurde.

4 TESTZEITRAUM

Wird eine Testphase vereinbart, müssen die Produkte spätestens am letzten Tag der vereinbarten Testphase an Byonoy zurückgesendet werden. Erfolgt die Rücksendung der Produkte zu einem späteren Zeitpunkt, wird dem Kunden der volle, im Angebot angegebene Betrag in Rechnung gestellt.

5 SOFTWARE LIZENZ UND EINSCHRÄNKUNGEN

5.1 Vorbehaltlich der Zahlung des im Angebot angegebenen Preises gewährt Byonoy dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der im Angebot aufgeführten Byonoy Software (die "Software") und aller von Byonoy bereitgestellten zugehörigen Dokumentation (die "Dokumentation", zusammen mit der Software als "Softwareprodukte" bezeichnet) ausschließlich für den in der Dokumentation angegebenen Zweck.

5.2 Der Kunde darf und wird keinem Dritten gestatten:

(a) die Software rückwärts zu assemblieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln oder zu versuchen, Quellcodes oder zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen der Software zu rekonstruieren oder zu entdecken; (b) die Softwareprodukte bereitzustellen, zu verleasen, zu verleihen, für Timesharing- oder Service-Büro-Zwecke zu nutzen oder anderweitig zu verwenden oder anderen die Nutzung der Softwareprodukte zum Nutzen Dritter zu gestatten; oder
(c) Teile der Softwareprodukte zu kopieren, zu modifizieren, in andere Software zu integrieren oder damit zu verbinden oder abgeleitete Werke davon zu erstellen. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Vorstehenden darf der Kunde eine Kopie der Softwareprodukte ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellen, vorausgesetzt, der Kunde reproduziert alle Urheberrechtshinweise und andere Eigentumsvermerke auf dieser Kopie.

5.3 Die Software, einschließlich aller Updates, Modifikationen und Verbesserungen daran, sowie jegliche und alle von Byonoy an den Kunden gelieferte Dokumentation bleiben jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von Byonoy.

6 GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung das Werk und/oder Lager von Byonoy verlassen hat. Bei einer Verzögerung des Versands aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware versandbereit ist.

7 ZAHLUNGEN

Zahlungen sind vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen sind vom Kunden ohne Aufrechnung, Abzug, Einbehalt oder sonstige Verrechnung zu leisten, es sei denn, Byonoy hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Falls der Kunde fällige Beträge gemäß diesen Verkaufsbedingungen nicht zahlt, ist Byonoy berechtigt, dem Kunden auf diesen überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung einen Verzugszins zu berechnen, sofort auf Anforderung, zu einem Tageszinssatz von acht Prozent (8 %) p. a. über dem Basiszinssatz der Hausbank von Byonoy, bis der Kunde diesen überfälligen Betrag und die aufgelaufenen Zinsen gezahlt hat.

8 EIGENTUMSVORBEHALT

Byonoy behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten Produkten vor, solange der Kunde nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung der jeweiligen Produkte erfüllt hat. Während des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die jeweiligen Produkte nicht verkaufen, verpfänden, mit einer Hypothek belasten, Sicherungsrechte einräumen oder anderweitig darüber verfügen.

9 RÜCKVERFOLGBARKEIT

Beabsichtigt der Kunde, Byonoys Produkte, die den Gesetzen, Regeln oder Vorschriften über Medizinprodukte oder anderweitig in einer beliebigen Jurisdiktion unterliegen, an Dritte oder eine andere Geschäftseinheit weiterzuverkaufen, zu verleasen oder anderweitig zu veräußern oder zu verlagern, so hat der Kunde Byonoy spätestens vier Wochen vor der tatsächlichen Ausführung schriftlich über eine solche Absicht zu informieren, unter Angabe der Seriennummer der Produkte sowie der Identität, des Standorts und des Geschäftsumfangs des jeweiligen Empfängers. Diese Verpflichtung berührt nicht das allgemeine Recht des Kunden, über die Produkte im Rahmen der geltenden Gesetze zu verfügen. Der Kunde hat jederzeit geeignete Aufzeichnungen zu führen, die die Rückverfolgbarkeit jedes von Byonoy gekauften Produkts gewährleisten, und Byonoy sowie jeder zuständigen Regierungsbehörde auf Anfrage während seiner üblichen Geschäftszeiten Zugang zu diesen Aufzeichnungen zu gewähren.

10 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG & BEGRENZUNG DER RECHTSMITTEL

10.1 Byonoy gewährleistet für die unten beschriebene Gewährleistungsfrist, dass die Produkte mangelfrei sind und in allen wesentlichen Belangen den zwischen den Parteien vereinbarten schriftlichen Spezifikationen oder, falls keine solchen schriftlichen Spezifikationen vorliegen, den geltenden Standardproduktspezifikationen von Byonoy entsprechen.

10.2 Alle anderen Bedingungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Bestimmungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

10.3 Byonoy haftet nicht für Mängel, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung durch den Kunden zurückzuführen sind: unverantwortlicher Gebrauch oder Gebrauch entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts, Missachtung der Gebrauchsanweisung, unbefugte Änderungen am Produkt, unsachgemäße Wartung oder Verwendung, unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Installation, Verwendung von nicht vorgesehenem Zubehör oder nicht genehmigten Ersatzteilen – einschließlich Software, Geräte oder Reagenzien – und Reparaturen durch unbefugte Personen. Byonoy haftet nicht für normale Verschleißerscheinungen oder Abnutzung. Des Weiteren haftet Byonoy nicht, wenn das Produkt oder Teile des Produkts zusammen mit anderen Instrumenten oder Software verwendet werden, die nicht von Byonoy hergestellt oder geliefert wurden. Byonoy übernimmt keine Garantie dafür, dass die regelmäßige Nutzung der Software ohne Unterbrechung oder mögliche Störungen erfolgen wird.

10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 (vierundzwanzig) Monate ab Erhalt der Produkte durch den Kunden; alle Ansprüche wegen Gewährleistungsmängeln müssen vom Kunden während der Gewährleistungsfrist Byonoy gemeldet werden.

10.5 Der Kunde hat die Produkte nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und Byonoy innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich über solche Mängel zu informieren. Versteckte Mängel, die nicht sofort ersichtlich sind, müssen direkt nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Unterlässt der Kunde die Meldung solcher offensichtlichen oder versteckten Mängel an Byonoy, besteht kein Gewährleistungsanspruch hinsichtlich dieser Mängel.

10.6 Byonoy hat nach eigenem Ermessen die Wahl, ein angeblich mangelhaftes Produkt entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Falls (i) eine solche Reparatur fehlschlägt oder (ii) der Ersatz mangelhaft ist, oder (iii) die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder (IV) die Realisierung des Ersatzes für den Kunden nicht akzeptabel ist oder (V) Byonoy gemäß § 439 (3) BGB den Ersatz verweigert, hat der Kunde das Recht, entweder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder den Kaufvertrag zu stornieren und das/die betreffende(n) Produkt(e) zurückzugeben; in diesem Fall erstattet Byonoy dem Kunden den Kaufpreis der Produkte (oder, soweit zutreffend, einen Anteil des Kaufpreises). Eine solche Reparatur, ein solcher Ersatz oder eine solche Rückerstattung ist das einzige Rechtsmittel des Kunden für jeden Verstoß gegen die in dieser Klausel genannten Gewährleistungen. Bei Mängeln, die die Fähigkeit des Geräts, seinen vom Hersteller definierten Zweck zu erfüllen, nicht behindern, hat der Kunde kein Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1 Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist die gesetzliche Haftung von Byonoy für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

(i) Für Schäden, die durch leichte fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen, haftet Byonoy nur für normale, vorhersehbare Schäden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses;

(ii) Für Schäden, die durch leichte fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten entstehen, übernimmt Byonoy keine Haftung.

11.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere in Fällen der Produkthaftung, in Fällen der Haftung aus einer ausdrücklich von Byonoy übernommenen Garantie sowie bei schuldhafter Körperverletzung.

11.3 Byonoy haftet nicht für entgangene Einnahmen, entgangene tatsächliche oder erwartete Gewinne, Geschäftsverluste, Umsatzverluste, Vertragsverluste, Goodwill- oder Reputationsverluste, entgangene erwartete Einsparungen, Datenverluste, Datenbeschädigungen oder Datenkorruption oder für zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte an den Kunden oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben. Die Gesamthaftung von Byonoy für jegliche Ansprüche oder Reihen von Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten an den Kunden oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben, übersteigt nicht den vom Kunden für diese Produkte gezahlten Gesamtkaufpreis.

11.4 Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden abzuwenden und/oder das Ausmaß zu minimieren.

12 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN

12.1 Sofern dies durch anwendbare Gesetze, Regeln oder Vorschriften über Medizinprodukte oder anderweitig, die die Nutzung der Produkte regeln, vorgeschrieben ist, dürfen die Produkte nur innerhalb des Zwecks, der Spezifikationen und der Anwendungsbereiche verwendet werden, die im Angebot und/oder der Produktbeschreibung von Byonoy definiert sind („Bestimmungsgemäße Verwendung“), und dürfen nicht in einer Weise verändert oder mit anderen Gegenständen kombiniert werden, die nicht ihrer Bestimmungsgemäßen Verwendung entspricht. Die Bestimmungsgemäße Verwendung umfasst auch die Kennzeichnung eines Produkts als Einweg-Medizinprodukt oder als Produkt nur für Forschungszwecke oder als allgemeine Laborausrüstung. Byonoy übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden und gewährleistet keine rechtliche oder regulatorische Konformität für Produkte, die über ihre Bestimmungsgemäße Verwendung hinaus betrieben und/oder modifiziert und/oder mit anderen Gegenständen kombiniert werden.

12.2 Betreibt und/oder modifiziert der Kunde die Produkte und/oder kombiniert sie mit anderen Gegenständen über ihre Bestimmungsgemäße Verwendung hinaus, so hat der Kunde Byonoy und seine jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Haftungen, Verluste, Schäden und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den vom Kunden über die Bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehenden Betriebs-, Modifikations- oder Kombinationshandlungen der Produkte ergeben und/oder infolge eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden entstehen. Dies gilt auch im Falle eines Weiterverkaufs von Produkten, die vom Kunden über ihre Bestimmungsgemäße Verwendung hinaus modifiziert oder mit anderen Gegenständen kombiniert wurden, an Dritte.

13 EINHALTUNG RECHTLICHER VORSCHRIFTEN DURCH DEN KUNDEN UND MELDUNG VON VORFÄLLEN, FREISTELLUNG VON BYONOY DURCH DEN KUNDEN

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nur unter vollständiger Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und behördlichen Vorschriften sowie aller Anweisungen in den Byonoy-Handbüchern zu den Produkten (jeweils ein "Produkthandbuch") zu verwenden, zu warten und instand zu halten.

13.2 Der Kunde hat insbesondere alle erforderlichen Meldungen von Vorkommnissen oder Beinahe-Vorkommnissen sowie von Rückrufen an die zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorzunehmen und Byonoy unverzüglich nach Abgabe einer solchen Meldung eine Kopie davon zukommen zu lassen. Unbeschadet der Meldepflichten des Kunden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften hat der Kunde Byonoy in jedem Fall schriftlich über jedes ihm bekannt werdende Vorkommnis zu informieren, das einer Fehlfunktion, einem Ausfall oder einer Verschlechterung der Eigenschaften und/oder der Leistung eines Produkts oder einer Unzulänglichkeit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung gleichkommt, die direkt oder indirekt zum Tod eines Patienten, Anwenders oder anderer Personen oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes führen könnte oder geführt hat; alle Meldungen von Vorkommnissen an Byonoy müssen unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Kunden, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Arbeitstagen danach, erfolgen.

13.3 Der Kunde hat, falls erforderlich, die Wartung der Produkte nur durch qualifiziertes Personal sicherzustellen.

13.4 Sollte der Kunde die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bezüglich des Betriebs der Produkte nicht gewährleisten, hat der Kunde Byonoy und deren jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Auftragnehmern und Vertretern von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die sich aus der Nichteinhaltung dieser gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften ergeben, freizustellen und schadlos zu halten.

14 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

14.1 Gerichtsstand für alle sich zwischen den Parteien ergebenden vertraglichen Beziehungen einschließlich aller Streitigkeiten ist Hamburg.

14.2 Für diesen Vertrag ist deutsches Recht maßgebend. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen.

15 SONSTIGES

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien, die auf diese Verkaufsbedingungen Bezug nimmt, unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, eine Einigung zu erzielen, um die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung und der Absicht der Parteien in Bezug auf eine solche Bestimmung so nahe wie möglich kommt.