Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Byonoy GmbH (nachfolgend "Byonoy" genannt)

1    ANWENDUNGSBEREICH

1.1    Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden Anwendung auf den Verkauf und die Lieferung der Produkte (nachfolgend „Produkte“) von Byonoy GmbH (nachfolgend "Byonoy").  

1.2    Der Käufer stimmt mit der Bestellung von Produkten diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für Byonoy nicht verbindlich, es sei denn Byonoy hat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.  

2    ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1    Die Darstellung der Produkte auf www.byonoy.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.

2.2    Durch Anklicken des Buttons „get a quote" geben Sie keine verbindliche Bestellung der angeklickten Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch Byonoy stellt noch keine Vertragsannahme dar.

2.3    Der Kaufvertrag für den Erwerb von Produkten kommt mit der Annahme einer Käuferbestellung durch Byonoy zustande. Zu diesem Zweck bestellt der Käufer schriftlich bei Byonoy Produkte auf der Grundlage des erhaltenen Angebotsvorschlages (Angebot). 

2.4    Diese Bestellung (Angebot) kann Byonoy durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben annehmen (Annahme). Mit der Übersendung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ist der Kaufvertrag wirksam geschlossen.

2.5    Übersendet Byonoy ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das die Bestellung des Käufers abändert, so handelt es sich hierbei um eine neue Offerte zum Abschluß eines Kaufvertrages (Offerte), die den Vorgang des Vertragsschlusses erneut in Gang setzt. Es gilt Artikel 19 (2) des UN Kaufrechts. 

2.6    Sofern nicht anders vereinbart, ist ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages für 30 Tage nach Ausstellung gültig.

3    VERTRAULICHKEIT, RÜCKGABE VON DOKUMENTEN

Angebotsdokumente dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern Byonoy keine ausdrückliche schriftliche Einwilligung gibt.

4    PREISE UND LIEFERUNG

4.1    Die in den Angeboten von Byonoy aufgeführten Preise enthalten keine Zoll-, Versand- und Versicherungskosten. Mehrwertsteuer wird separat aufgeführt. 

4.2    Sämtliche Produkte werden wie folgt verkauft:
INCOTERM 2020 DDP an Endkunden
INCOTERM 2020 FCA an Distributoren 

5    KAUF AUF PROBE

Erfolgt ein Kauf auf Probe, müssen die Produkte spätestens am letzten Tag des vereinbarten Probezeitraumes an Byonoy zurückgegeben werden. Erfolgt die Rückgabe verspätet, gilt der Kauf als abgeschlossen und der Käufer ist verpflichtet den Kaufpreis für diese Produkte zu bezahlen.

6    SOFTWARELIZENZ UND BESCHRÄNKUNGEN

6.1    Die Bezahlung des in dem Angebot aufgeführten Preises durch den Käufer vorausgesetzt, räumt Byonoy diesem ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an der in der Annahme aufgeführten Software von Byonoy (die „Software“) sowie an der gesamten damit in Verbindung stehenden und von Byonoy bereitgestellten Dokumentation (die „Dokumentation“, zusammen mit der Software als „Softwareprodukte“ bezeichnet) ausschließlich zu dem in der Dokumentation erläuterten Zweck ein. 

6.2    Der Käufer darf Folgendes weder selbst vornehmen noch durch Dritte vornehmen lassen: 
a.    Zurückassemblierung, Dekompilierung oder sonstige Rückentwicklung sowie die Rekonstruktion und Entschlüsselung der Quellcodes oder der Software zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen; 
b.    Bereitstellung, Vermietung, Verleih, Nutzung für Timesharing- oder Dienstleistungsbüros sowie jegliche anderweitige Nutzung oder Gewährung der Nutzung der Softwareprodukte zum Vorteil Dritter; 
c.    Vervielfältigung, Veränderung, Integration in andere Software oder Vereinigung mit anderer Software oder die Herstellung abgeleiteter Formen von Teilen der Softwareprodukte. Unbeschadet der oben erläuterten Punkte darf der Käufer ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie der Softwareprodukte anfertigen, vorausgesetzt, dass der Käufer auf einer solchen Kopie auch die Hinweise zum Urheberrecht und andere Erläuterungen zum Eigentumsrecht wiedergibt.

6.3    Die Software einschließlich aller zugehörigen Aktualisierungen, Veränderungen und Erweiterungen sowie die gesamte von Byonoy zur Verfügung gestellte Dokumentation bleiben jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von Byonoy.

6.4    Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Byonoy die Softwareprodukte als Eigentum und als vertrauliche Informationen von Byonoy betrachtet. Der Käufer erklärt sich bereit, die Softwareprodukte vertraulich zu behandeln und, abgesehen von seinem Recht, eine Kopie der Softwareprodukte anzufertigen, die Softwareprodukte weder ganz noch in Teilen zu veröffentlichen, auf andere Weise zu duplizieren bzw. direkt oder indirekt zu reproduzieren.

7    ÜBERGANG VON RISIKEN

Das Risiko der versehentlichen Beschädigung und/oder Zerstörung von Produkten geht gemäß dem vereinbarten INCOTERM auf den Käufer über.

8    ZAHLUNG

Der Kaufpreis wird innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind vom Käufer ohne Aufrechnung, Abzug, Zurückbehaltung oder anderweitige Verrechnung, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Byonoy zu leisten. Zahlt der Käufer einen nach diesen Verkaufsbedingungen fälligen Betrag nicht, fallen gesetzliche Verzugszinsen an.

9    EIGENTUMSVORBEHALT

Byonoy behält das volle Eigentumsrecht an sämtlichen dem Käufer gelieferten Produkten, solange dieser seinen mit der Lieferung der jeweiligen Produkte in Zusammenhang stehenden Zahlungsverpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer die jeweiligen Produkte nicht verkaufen, verpfänden, hypothekarisch belasten, als Sicherheit nutzen oder auf sonstige Weise darüber verfügen.

10    RÜCKVERFOLGBARKEIT

10.1    Beabsichtigt der Käufer, Byonoy-Produkte, die gesetzlichen Vorschriften über Medizingeräte oder ähnlichen Bestimmungen unterliegen, an Dritte oder eine andere Geschäftseinheit weiterzuverkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu veräußern oder deren Standort zu verlegen, hat er Byonoy über eine solche Absicht in schriftlicher Form und mindestens vier Wochen vor der tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens in Kenntnis zu setzen, und zwar unter Angabe der Seriennummern der Produkte sowie unter Angabe der Identität, des Sitzes und der Geschäftstätigkeit des entsprechenden Empfängers. 

10.2    Der Käufer muss zu jeder Zeit geeignete Aufzeichnungen unterhalten, die die Rückverfolgbarkeit jedes von Byonoy erworbenen Produkts gewährleisten; zudem hat er Byonoy und den zuständigen Behörden während den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu diesen Aufzeichnungen zu gewähren.

11    GEWÄHRLEISTUNG

11.1    Byonoy gewährleistet, dass die Produkte mängelfrei sind und in allen wesentlichen Belangen den zwischen den Parteien vereinbarten schriftlichen Spezifikationen oder, falls keine solchen schriftlichen Spezifikationen vorliegen, den relevanten Standard-Produktspezifikationen von Byonoy entsprechen.

11.2    Ein Produkt ist vertragsgemäß, wenn es:
a.    für die Zwecke geeignet ist, für die gewöhnlich Waren derselben Art verwendet werden;
b.    für einen bestimmten Zweck geeignet ist, der Byonoy bei Vertragsschluss ausdrücklich oder stillschweigend bekannt gegeben wurde;
c.    in der für dieses Produkt üblichen Weise enthalten oder verpackt ist.

11.3    Sonstige Bedingungen, Garantien, und Zusicherungen, ausdrücklich oder stillschweigend, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 

11.4    Byonoy haftet nicht für Mängel, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, insbesondere nicht für Mängel, welche durch unzulässige oder nicht sachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Veränderung der Produkte, fehlerhafte Inbetriebnahme, fehlerhafte Behandlung, fehlerhafte Installation, Verwendung ungeeigneten Zubehörs bzw. ungeeigneter Ersatzteile (inklusive Software, Geräte oder Reagenzien) und unsachgemäß ausgeführte Reparaturen verursacht werden. Byonoy haftet nicht für gewöhnliche Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen. Des Weiteren haftet Byonoy nicht, wenn die Produkte oder Teile der Produkte zusammen mit Instrumenten oder Software benutzt werden, die nicht von Byonoy geliefert wurden. 

11.5    Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er Byonoy nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag der tatsächlichen Übergabe des Produktes an den Käufer Anzeige erstattet. Der Käufer hat die Produkte unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Verborgene Mängel müssen Byonoy unmittelbar nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden.

12    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1    In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen wird die gesetzliche und     vertragliche Haftung von Byonoy auf Schadenersatz wie folgt beschränkt:
a.    für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichten hervorgerufen werden, haftet Byonoy nur auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden;
b.    für Schäden, die aus der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten entstehen, haftet Byonoy nicht.

12.2    Byonoy haftet nicht für Einkommensverluste, Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne, Geschäftsverluste, Umsatzeinbußen, Vertragsverluste, Verlust von Firmenwert oder Ansehen, Verlust erwarteter Einsparungen, Verlust, Beschädigung von Daten sowie für zufällige, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte an den Käufer oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben. 

12.3    Die Gesamthaftung von Byonoy für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten an den Käufer oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen ergeben, darf den vom Käufer für diese Produkte gezahlten Gesamtkaufpreis nicht überschreiten.

13    VORGESEHENE NUTZUNG (INTENDED USE) UND HAFTUNG DES KÄUFERS

13.1    Soweit anwendbare medizinprodukterechtliche Bestimmungen oder ähnliche Rechtsvorschriften, denen die Verwendung der Produkte unterliegen, dies erfordern, dürfen die Produkte ausschließlich gemäß der Zwecke, Spezifikationen und Anwendungsgebiete betrieben bzw. angewendet werden, wie sie im Angebot und/oder der von Byonoy herausgegebenen Produktbeschreibung festgelegt sind („Zweckbestimmung“); die Produkte dürfen entgegen der Zweckbestimmung weder verändert noch mit anderen Erzeugnissen/Bauteilen kombiniert werden. Die Zweckbestimmung umfasst auch die Festlegung als Einmalprodukte, als ausschließlich zu Forschungszwecken bestimmte Produkte und als allgemeiner Laborbedarf. Byonoy übernimmt gegenüber dem Käufer keine Haftung und gewährleistet keine gesetzliche oder regulatorische Konformität bezüglich Produkte, die entgegen ihrer Zweckbestimmung betrieben bzw. angewendet und/oder verändert und/oder mit anderen Erzeugnissen/Bauteilen kombiniert werden.

13.2    In Fällen, in denen der Käufer die Produkte entgegen ihrer Zweckbestimmung betreibt bzw. anwendet und/oder verändert und/oder mit anderen Erzeugnissen/Bauteilen kombiniert, ist er verpflichtet, Byonoy von Ansprüchen Dritter, einschließlich behördlicher Aufforderungen, freizustellen, soweit solche Ansprüche die Folge davon sind, dass der Käufer die Produkte vorsätzlich oder fahrlässig entgegen ihrer Zweckbestimmung betrieben bzw. angewendet, verändert oder mit anderen Erzeugnissen/Bauteilen kombiniert hat, jedoch nur sofern und soweit Byonoy nicht selbstgegenüber Dritten einzustehen hat. Dies gilt ebenfalls, wenn der Käufer Produkte, die entgegen ihrer Zweckbestimmung modifiziert oder kombiniert worden sind, an Dritte weiterverkauft hat.

14    REGULATORISCHE VORSCHRIFTEN UND ANZEIGE VON ZWISCHENFÄLLEN, SCHADLOSHALTUNG

14.1    Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte ausschließlich entsprechend den anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen Bestimmungen sowie entsprechend den Vorgaben der Byonoy-Bedienungsanleitungen, welche den Produkten beigegeben sind, zu betreiben bzw. anzuwenden, zu warten und instand zu halten.
 
14.2    Insbesondere muss der Käufer gemäß der anwendbaren Rechtsvorschriftenden zuständigen Behörden alle Vorkommnisse, Beinahe-Vorkommnisse und Rückrufe anzeigen und Byonoy unmittelbar hiernacheine Kopie der Anzeige übermitteln. Unbeschadet der durch Rechtsvorschriften auferlegten Anzeigepflichten des Käufer muss der Käufer Byonoy in jedem Fall schriftlich über jedes wie folgt definierte Vorkommnis, von dem er Kenntnis erlangt, informieren: Funktionsstörungen, Ausfall oder Änderung der Merkmale oder der Leistung oder Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der Bedienungsanleitung eines Produkts, welche unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten, eines Anwenders oder einer anderen Person geführt haben, geführt haben könnten oder führen könnten; Anzeigen solcher Vorkommnisse an Byonoy müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Käufer, spätestens jedoch 3 (drei) Werktage im Anschluss daran, erfolgen.

14.3    Der Käufer hat sicherzustellen, dass die Wartung der Produkte, falls erforderlich, ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte erfolgt.

14.4    Soweit der Käufer bei Betrieb bzw. Anwendung der Produkte gesetzliche Vorschriften oder regulatorische Bestimmungen verletzt, ist er verpflichtet, Byonoy von sämtlichen Schäden, Verlusten, Ansprüchen und Kosten infolge von einer vorgenannten Pflichtverletzung freizustellen, wenn und soweit er diese Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat.

15    GERICHTSSTAND UND GELTENDES RECHT

15.1    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesen vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien resultierenden oder sonstigen damit in Verbindung stehenden Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.

15.2    Für den Vertrag gilt deutsches Recht unter Einbeziehung des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und der vereinbarten INCOTERMS 2020.

16    VERSCHIEDENES 

16.1    Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eine andere zwischen den Vertragsparteien geschlossene vertragliche Vereinbarung mit Bezug auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt, und die Vertragsparteien haben angemessene Bemühungen zu unternehmen, um zu einer Einigung zu gelangen, welche den Ersatz der rechtsunwirksamen Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zum Ergebnis hat, die dem Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung und der Absicht der Vertragsparteien bezüglich der entsprechenden Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

16.2    Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche im Widerspruch zu einer Bestimmung des UN-Kaufrecht stehen, gelten als Abweichung oder Abänderung von den Bestimmungen des UN-Kaufrecht im Sinne des Artikel 6.

16.3    Fragen, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im UN-Kaufrecht geregelt werden, sind in Übereinstimmung mit den in den Unidroit-Prinzipien für internationale Handelsverträge aufgeführten Regeln zu regeln, soweit sie den Bestimmungen dieses Vertrages oder des Übereinkommens nicht widersprechen.

16.4    Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des UN-Kaufrecht umfasst, sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, "schriftlich" Telefax und E-Mail.


 

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